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Wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, empfehlen wir, bereits vor dem ersten Beratungstermin eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Eine Übersicht an Zahnzusatzversicherungen für Kinder finden Sie z.B. in der
Waizmanntabelle.
Da wir die KIG-Einstufung (kieferorthopädische Indikationsgruppe) Ihres Kindes erst im Rahmen des Beratungstermins feststellen können, raten wir zu dem Abschluss einer Versicherung, die in allen Stufen (KIG 1-5) Behandlungskosten, bzw. Zusatzkosten übernimmt. Wir empfehlen die erste kieferorthopädische Untersuchung im Alter von 6-7 Jahren zur Früherkennung.
Wenn Sie sich bei uns in eine kieferorthopädische Behandlung begeben, steht die sanfte Korrektur Ihrer Zahnstellung im Mittelpunkt unseres Interesses.
Ihre Zähne sind kein isoliert stehendes System, sondern sie sind Teil Ihres fein aufeinander abgestimmten Gesamtorganismus. Ihr Zahn-, Mund- und Kiefergebiet sind systemisch eng mit Ihrem übrigen Organismus vernetzt und stehen mit ihm in Wechselwirkung.
Lesen Sie dazu mehr: Die Zahn-Organ-Wechselbeziehungen