Wichtiger Hinweis
für Neupatientinnen & Neupatienten
Wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, empfehlen wir, bereits vor dem ersten Beratungstermin eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Eine Übersicht an Zahnzusatzversicherungen für Kinder finden Sie z.B. in der
Waizmanntabelle.
Da wir die KIG-Einstufung (kieferorthopädische Indikationsgruppe) Ihres Kindes erst im Rahmen des Beratungstermins feststellen können, raten wir zu dem Abschluss einer Versicherung, die in allen Stufen (KIG 1-5) Behandlungskosten, bzw. Zusatzkosten übernimmt. Wir empfehlen die erste kieferorthopädische Untersuchung im Alter von 6-7 Jahren zur Früherkennung.